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Wohnung auflösen nach einem Todesfall: Was jetzt wichtig ist
Wenn ein Elternteil, die Oma oder ein anderer naher Mensch stirbt, kommt zur Trauer schnell eine lange Liste an Aufgaben. Die Wohnung ist oft eine der größten. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die Dinge in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen, ohne Druck und ohne etwas Wichtiges zu übersehen.
Erst einmal durchatmen
Eine Wohnung muss in den allermeisten Fällen nicht in den ersten Tagen geräumt werden. Nehmen Sie sich Zeit für die Beerdigung und für die Familie. Viele Angehörige, mit denen wir in Welzheim, Rudersberg oder Schorndorf zu tun haben, sind erleichtert, wenn sie hören, dass sie nicht alles auf einmal entscheiden müssen. Wichtig ist nur, dass Sie die Fristen im Blick behalten, die mit Mietvertrag und Nachlass zusammenhängen.
Schritt 1: Zuständigkeit und Erbe klären
Bevor etwas aus der Wohnung weggegeben oder entsorgt wird, sollte klar sein, wer erbt und wer Entscheidungen treffen darf. Gibt es mehrere Erben, ist es sinnvoll, sich früh abzustimmen, wer Ansprechpartner für die Räumung ist. Ob und wie ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird, ist eine rechtliche Frage, für die es Fristen gibt. Lassen Sie sich dazu bitte beim Nachlassgericht, einem Notar oder einem Anwalt beraten.
Schritt 2: Mietvertrag und Verträge prüfen
Bei einer Mietwohnung gelten nach einem Todesfall besondere Regeln für die Kündigung. Welche Fristen in Ihrem Fall gelten, hängt von der Situation ab, zum Beispiel davon, ob jemand mit in der Wohnung gelebt hat. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung, viele sind bei einem Todesfall entgegenkommend. Denken Sie außerdem an Strom, Gas, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitungsabos und Versicherungen.
Tipp: Notieren Sie Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung, sobald Sie die Wohnung das erste Mal betreten, und machen Sie ein Foto davon.
Schritt 3: Wichtige Unterlagen sichern
Suchen Sie gezielt nach Dokumenten, bevor die eigentliche Räumung beginnt:
- Testament, Erbvertrag, Vollmachten
- Ausweis, Rentenbescheide, Krankenkassenkarte
- Kontoauszüge, Sparbücher, Versicherungspolicen
- Mietvertrag, Verträge, Grundbuchunterlagen
- Schlüssel für Keller, Briefkasten, Garage oder Schließfach
Erfahrungsgemäß liegen Unterlagen nicht immer im Ordner, sondern auch in Schubladen, Büchern oder Kartons. Was wir beim Räumen finden, legen wir für Sie beiseite.
Schritt 4: Erinnerungsstücke in Ruhe auswählen
Gehen Sie, wenn möglich gemeinsam mit der Familie, durch die Wohnung und markieren Sie, was behalten werden soll: Fotoalben, Schmuck, Briefe, ein bestimmtes Möbelstück. Bunte Klebezettel oder ein Raum, in dem alles „Bleibt“ gesammelt wird, helfen enorm. Alles, was nicht markiert ist, kann in die Räumung gehen. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, nichts zu vergessen.
Schritt 5: Angebot einholen und Termin festlegen
Wenn klar ist, wann die Wohnung leer sein muss, lohnt sich ein Angebot. Bei uns läuft das so:
- Sie rufen an oder schicken uns ein paar Fotos per WhatsApp an 01590 4393148.
- Wir besichtigen kostenlos vor Ort, gern auch mit Ihnen gemeinsam.
- Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Festpreis. Gegenstände mit Restwert rechnen wir transparent an.
- Zum vereinbarten Termin räumen wir die Wohnung, entrümpeln auf Wunsch auch Keller, Dachboden und Garage im selben Auftrag und übergeben alles besenrein.
Was eine Räumung ungefähr kostet und welche Faktoren den Preis bestimmen, lesen Sie im Ratgeber Kosten einer Haushaltsauflösung.
Wenn Sie nicht vor Ort wohnen
Oft leben die Kinder nicht mehr im Remstal oder im Schwäbischen Wald, sondern Hunderte Kilometer entfernt. Dann ist es eine Erleichterung, wenn nicht jeder Schritt persönlich erledigt werden muss. Nach Besichtigung und klarer Absprache können wir die Räumung ohne Ihre Anwesenheit erledigen und den Übergabetermin direkt mit dem Vermieter abstimmen.
Respekt vor dem, was ein Leben ausgemacht hat
Für uns ist eine Nachlassräumung keine Entrümpelung wie jede andere. In einer Wohnung steckt ein ganzes Leben. Wir arbeiten diskret und mit Respekt vor Ihren Erinnerungen. Was noch brauchbar ist, geben wir nach Möglichkeit weiter, statt es wegzuwerfen. Der Rest wird sortiert und fachgerecht entsorgt.
Mehr zu unserer Haushaltsauflösung und zur Entrümpelung einzelner Bereiche. Wir sind unter anderem in Welzheim, Schorndorf, Waiblingen, Fellbach, Backnang und Murrhardt für Sie da.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen aus unserer Praxis und ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Erbe, Mietrecht oder Verträgen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Notar oder das zuständige Nachlassgericht.
Häufige Fragen
Wer darf die Wohnung eines Verstorbenen räumen lassen?
In der Regel die Erben bzw. wer von ihnen bevollmächtigt ist. Wer im Einzelfall berechtigt ist, hängt von der Erbsituation ab. Im Zweifel klären Sie das bitte vorab mit Nachlassgericht, Notar oder Anwalt. Das ist keine Rechtsberatung.
Müssen wir bei der Räumung dabei sein?
Nein. Nach der Besichtigung und einer klaren Absprache, was bleibt, können wir auch ohne Sie räumen. Das ist besonders hilfreich, wenn Angehörige weiter weg wohnen.
Was passiert mit Fotos, Briefen und Dokumenten?
Persönliche Unterlagen, Fotos und Wertsachen, die wir beim Räumen finden, legen wir für Sie oder die Erben beiseite.
Können Sie die Übergabe mit dem Vermieter machen?
Ja. Auf Wunsch stimmen wir den Übergabetermin direkt mit Vermieter oder Hausverwaltung ab und übergeben die Wohnung besenrein.
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